Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird u.a. verwirklicht durch die Betreibung sozialkultureller Projekte für Kinder und Jugendliche und einer Kindertagesstätte. In sozialkulturellen Projekten werden in Musik-, Tanz-, Schauspiel- und Gesangsgruppen kreative Begabungen junger Menschen gesucht und gefördert. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden.