Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenen Beteiligungen im eigenen Namen und fremden Beteiligungen im fremden Namen an in- und ausländischen Unternehmen, soweit die Beteiligungen nicht in Wertpapieren verbrieft sind; weiterhin der Erwerb von Immobilien, Rohstoffen und Wertpapieren sowie derivativen Finanzprodukten zu Anlage- und Absicherungszwecken, direkt oder indirekt über Beteiligungsunternehmen.