Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienbesitz. Die Gesellschaft ist auch als Bauträger und Generalunternehmer tätig. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken für Wohn- und Gewerbezwecke und deren Gebrauchsüberlassung an Dritte, die Verwaltung und Verwertung im eigenen Namen. Die Gesellschaft ist weiterhin als Makler und Baubetreuer gem. § 34 c Gewerbeordnung tätig.