Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art; insbesondere der Handel mit Kunst, Literatur, Raritäten, Wein, Spirituosen, Feinkost und Getränkehandel soweit hier keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. Des Weiteren der Erwerb und die Verwertung von gastronomiebezogenen Marken-, Nutzungs- und sonstigen Rechten und Lizenzgeschäften, Gastronomieconsulting und Werbung aller Art. Gast- und Beherbergungsgewerbe sowie Vermietung und Verpachtung von Atelier- und Ausstellungsflächen.