Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und Vermarktung von Kommunikationsmitteln aller Art in audiovisueller und online Form; die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie und Projektmanagement; die Erbringung erlaubnisfreier Unternehmensberatungen und das Marketing; die Entwicklung und der Vertrieb von Webseiten, Software und Softwarelizenzen; der Vertrieb von und der Handel mit Druckerzeugnissen und Werbemitteln jeder Art, insbesondere von Formularen und Direktmarketingprodukten und Adressen; der Handel mit Waren verschiedener Art wie zum Bespiel: Fashion, Reisen und Tourismus, Luxusprodukte, Software; die Entwicklung von Film- und Multimediaprodukten; die Tätigkeit einer Werbeagentur; der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften, gleichgültig welcher Rechtsform im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht als Dienstleister.