Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Messung und Analyse des Zustandes von Bauwerken, insbesondere von Verkehrsbauwerken wie Straßen und Brücken, die Bewertung im Rahmen der Planung, Forschung, Bemessung und Erhaltung der Bauwerke sowie alle damit im Zusammenhang stehenden artverwandten Geschäfte und Tätigkeiten. Des Weiteren führt die Gesellschaft Feld- und Laborprüfungen und Untersuchungen zur Überwachung und Sicherung der Qualität an Verkehrsbauten und Baustoffen dafür durch.