Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Fahrdienstleistungen, insbesondere für Behinderte und Kinder sowie die Vermietung von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen mit und ohne Bedienungspersonal sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Betrieb solcher Fahrzeuge für den Zweck der Personenbeförderung, hierzu gehört auch der Betrieb von Fahrzeugflotten im Auftrag von Dritten sowie der Handel mit neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen.