Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere eigener Geschäftsanteile einschließlich der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters, der Erwerb und die Entwicklung von Immobilien, die Projektsteuerung und das Projektmanagement von Immobilienprojekten und sonstige kaufmännische Beratungs- und Dienstleistungen sowie die Beratung bei der Projektfinanzierung und Versicherung, soweit dies nicht einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedarf.