Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Betrieb von Internetplattformen, insbesondere zur Erstellung und zum Vertrieb individualisierter Rechtsdokumente nebst Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie insbesondere zur Erbringung von Inkassodienstleistungen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsdienstleistungen, das Mahnwesen sowie der Erwerb, die Verwaltung, Veräußerung und Verwertung von Informationen und Rechten, die Übernahme und Vermittlung von Prozessfinanzierungen und die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, wobei die Gesellschaft jeweils zur Vornahme sämtlicher Handlungen und Maßnahmen berechtigt ist, die diesem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet erscheinen.