Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software aller Art und damit verbundenen und ähnlichen, u.a. internetbasierten, Dienstleistungen sowie Handel mit Produkten aus diesen und ähnlichen Bereichen, außerdem erlaubnisfreie Beratungs- und Vortragstätigkeiten sowie der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.