Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Betreuung von Immobilien, der Erwerb/die Veräußerung von Immobilien, die Herstellung, Sanierung von Immobilien ohne eigene Bauleistung (Bauträger), die erlaubnisfreie Beratung bei Grundstückskäufen und -verkäufen ohne Vermittlungsleistungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.