Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch den Betrieb von Kindereinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindergärten, Tagesgruppen, Horte), Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Begegnungsstätten für Kinder und Jugendliche.