Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften zum Betrieb von Handelsgesellschaften und den mit deren Firmenzweck verwandten Gebieten sowie die Verwaltung und Finanzierung dieser Gesellschaften unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem KWG und dem KAGB. Ebenfalls Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.