Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Schulungs- bzw. Weiterbildungseinrichtungen für Schulungen aller Art gem. Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III), wie Coachingmaßnahmen gem. § 45 SGB III und Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 81 SGB III, sowie die entsprechende Vermittlung von Lehrgängen und Personal; Groß- und Einzelhandel sowie Import und Export von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken.