Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Strom und Erdgas vor allem für Gewerbekunden sowie Bauprojekte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG. Beratung, Entwicklung und Steuerung von Unternehmensprozessen im Bereich Energie sowie integrierter Managementsysteme. Forschung, Entwicklung, Vertrieb, Lizensierung, Betriebsführung und Beratung zu technischen Anlagen, (Online-) Diensten und Einrichtungen jeder Art im Zusammenhang mit Energie.