Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Ausübung und Durchführung technischer und organisatorischer Dienstleistungen für Versammlungsstätten und Veranstaltungen, das Erstellen von temporären Stromversorgungen, Stromversorgungsstätten, Elektroinstallationen, Facilitymanagement für Versammlungsstätten, Haus- und Gebäudetechnik mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die nach gesetzlichen Vorschriften erlaubnispflichtig sind