Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen sowie gemäß § 34 f GewO die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Finanzanlagen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie auch der Vertrieb von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen und Investmentfonds. Nach dem KWG erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Bereitstellung von IT- und Telekommunikationsinfrastruktur für andere Unternehmen sowie die Verwaltung und Abrechnung von Versicherungsbeständen für andere Firmen.