Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veranstaltung, Vermittlung und Durchführung von Reisen jeder Art, die Durchführung von gewerblichen Verkehr von Luftfahrzeugen, der Erwerb und Betrieb von Hotels und Clubanlagen, der Betrieb von Reisebüros und Agenturen für den Verkauf von Personenbeförderungsleistungen sowie sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Weiterhin die Beteiligung an und Steuerung von Unternehmen, deren Zweck es ist, touristischen Flugverkehr durchzuführen und touristische Produkte zu erstellen.