Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften und Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister Dritter. Die Gesellschaft übernimmt das Kontieren und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und fertigt die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dritte an, einschließlich der Kontrolle und Abrechnungen von Fördermitteln jeglicher Art.