Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Betrieb von Onlinediensten, internetbasierte Geschäftsvermittlung und sonstige Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie; Werbedienst-, Design- und Programmierungsdienstleistungen sowie Film-, Marketing- und Multimediaproduktionen; Handel von gedruckten und elektronischen Publikationen, Hard- und Software sowie von Werbe-, Marketing- und Fanartikel aller Art; Konzeptionelle Planung, Entwicklung und Durchführung von Kultur- und Bildungsprojekten, Projektmanagement, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Organisation von nationalen und internationalen Veranstaltungen, Workshops und Schulungen aller Art.