Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung eines Architekturbüros für die Planung und Ausführung von Bauwerken aller Art. Die Gesellschaft erbringt sämtliche Leistungen in den Bereichen Architektur und Städtebau und kann auch beratend tätig sein. Sie kann als Generalplaner auftreten. Die für die Berufsausübung nach § 4 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet.