Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Restaurants; Bewirtung von Gästen; Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken; Aufstellung von Waren- und Glücksspielautomaten; Vermietung von Räumen; Durchführung von Veranstaltungen; Betrieb eines Lieferservice für Speisen und Getränke;Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen