Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb und der Verkauf, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien und Hotels sowie alle damit direkt und indirekt in Verbindung stehende Tätigkeiten auf eigene Rechnung und nicht im Namen Dritter; die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere auch die Übernahme der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters und die Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte