Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Unternehmensberatung, Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG, Erwerb, Halten, An- und Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Verwalten und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Im- und Export sowie Handel und Vermittlung von Waren genehmigungsfreier Art, insbesondere Elektronik und Süßwaren.