Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Management und Erbringen von erlaubnisfreien Beratungsleistungen in der Entertainment-Branche, insbesondere in der Musikbranche, Vermittlung von Geschäftskontakten, deren Beratung und Betreuung, Beteiligungen an anderen Unternehmen, Trading, Import und Export von Waren des täglichen Bedarfs sowie Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen, jeweils soweit hierfür keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis erforderlich ist.