Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Trockenbau, Fliesenlegearbeiten, die Vermittlung von Bauausführungen und Leistungen an Subunternehmen und ferner die Durchführung von Speditionen und der Transport von Speditionsgut jeglicher Art, insbesondere von Möbeln und Umzugsgut aller Art, sowohl national als auch international einschließlich der Vermittlung von Spedition und Transporten im vorgenannten Umfang.