Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Tätigkeit als Bauträger i.S.v. § 34c GewO, der An- und Verkauf von Immobilien ausschließlich auf eigene Rechnung, der Handel mit Bauelementen und die erlaubnisfreie Unternehmensberatung sowie die Erbringung immobilienbezogener Dienstleistungen.