Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung fremder Immobilien in kaufmännischen und technischen Belangen und alle damit verbundenen Tätigkeiten mit Ausnahme der in § 34 c GewO beschriebenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist des Weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die als im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden.