Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Spielhallen, Wettbüros, Wettannahmestellen und Gaststätten, die Vermittlung von Wetten und Spielen im Internet sowie von Online-Diensten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.