Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften jeder Rechtsform einschließlich der Übernahme der Position eines persönlich haftenden Gesellschafters, der Erwerb und die Entwicklung von Immobilien einschließlich von Geschäften nach § 34 c GewO sowie die Verwaltung sonstigen Vermögens.