Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Betrieb und Ausübung einer ambulanten/teilstationären Pflegeeinrichtung , Tagespflege, Kurzzeitpflege sowie der Betrieb und die Ausübung eines Pflegehotels und Pflegeapartments (behindertengerechtes Wohnen), Geriatrie, Senioren - Wohngemeinschaft; nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.