Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) der Ankauf und die Verwertung von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
b) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Immobilienunternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
c) Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwende, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen,
d) die Baubetreuung, der Abschluss von Generalübernehmerverträgen, die Vermittlung von Generalunternehmerverträgen und die Finanzierungsvermittlung,
e) die Übernahme der Geschäftsführung von Gesellschaften die sich mit den vorgenannten Gegenständen gemäß a) bis d) befassen.