Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen und Organisationen, insbesondere in betriebswirtschaftlichen Fragen und bei der Begleitung von Veränderungsprozessen; die Beratung von Einzelpersonen oder Personengruppen in Form von Coaching, heilkundlicher Physiotherapie und Supervision; die Durchführung von Trainings, Seminaren und Fortbildungen, insbesondere zu den Themen Führungskompetenz, Change Management und Gruppendynamik; der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG; der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wohn- oder Geschäftsimmobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO