Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung an Immobilien und Immobiliengesellschaften, die Entwicklung und Verwaltung von eigenen und fremden Immobilien und der An- und Verkauf von Immobilien; keine Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist.