Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, die Übernahme von Managementaufgaben und -entscheidungen, die Erteilung von Auskünften und die jeweils erlaubnisfreie Beratung für Klienten in Handels- und Geschäftsangelegenheiten, Beratung in der Softwareentwicklung, Beratung im Marketing, die Softwareentwicklung, Vermittlung von Provisionsgeschäften, Vermittlung von Kooperationen, Vermittlung von Affiliate-Geschäften, Beratung für Vertrieb, Vertriebstätigkeiten, sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art und ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte und soweit hier keine behördliche Genehmigung - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - erforderlich ist. Ferner der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere solchen des täglichen Bedarfs.