Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung insbesondere im Bereich transaktionsorientierte betriebswirtschaftliche Beratung und die Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, soweit sie keiner besonderen behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen. Dieses betrifft insbesondere Geschäfte nach 34 c-g GewO oder Geschäfte, die aufgrund des Bundeskreditwesengesetz (KWG) einer behördlichen Genehmigung bedürfen; Betrieb und Entwicklung von nicht genehmigungspflichtigen internetbasierten Diensten und Plattformen mit Fokus auf Video und Werbung