Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Management und die Beratung von Unternehmen des Gesundheitswesens und verbundener Branchen (Banken, Finanzierer, Software-Unternehmen, medizinische Technik-Unternehmen etc.) und die nationale und internationale Erbringung, das Management und Vermittlung ärztlicher, medizinischer oder rehabilitativer ambulanter oder stationärer Leistungen, die Qualifizierung, Vermittlung oder Beschäftigung von nationalem und internationalem Fachpersonal, die Organisation und Durchführung von Gesundheits- und Bildungsreisen, die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, Seminaren und Kongressen, der Handel und Import / Export von Produkten für das Gesundheitswesen.