Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Vertriebskoordination und das Marketing von Bauträgerobjekten und/oder Bestandsimmobilien, Grundstücken etc. (siehe GewO § 34 c Absatz (1) Nr. 1) sowie die Beratung von Investoren und Bauträgern hinsichtlich strategischer Ausrichtung, der Konzeption von Immobilieninvestments und der Optimierung von Immobilienbauprojekten und Vermarktungsstrukturen. Vorbehaltsaufgaben der steuer- oder rechtsberatenden Berufe oder Architekten/Ingenieure werden nicht erbracht.