Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Das Unternehmen hat zum Gegenstand die Heimerziehung und angrenzende Gebiete.
Der Zweck und Gegenstand des Unternehmens wird durch folgende vom Unternehmen unmittelbar durchgeführte und organisierte Maßnahmen verwirklicht: wissenschaftliche Forschung auf dem unter oben genannten Gebiet; zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsresultate und wissenschaftliche Lehr- und Vortragsveranstaltungen.