Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Verwertung von eigenen Immobilien im In- und Ausland. Weiter der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt, sich aus als persönlich haftende Gesellschafterin an Gesellschaften zu beteiligen und dort die Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft übt keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO aus. Weiter die Verwaltung eigenen Vermögens und die erlaubnisfreie Unternehmensberatung.