Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und Management von Softwarelösungen und Internetdienstleistungen für die Produktion von Musik und deren Übertragung in den Live-Bereich, sowie hiermit im Zusammenhang stehende Beratung und Dienstleistung für Dritte, soweit diese nicht erlaubnispflichtig ist.