Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitte "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie der Erziehung und der Volksbildung. Der Satzungszweck soll erreicht werden durch die Errichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten, die Kinder im Alter zwischen 1 und 18 Jahren betreuen. Der pädagogische Schwerpunkt liegt in der tiergestützten Pädagogik. Die Gesellschaft arbeitet mit ausgebildeten Therapiebegleithunden und Pferden und setzt diese gezielt im Kitaalltag ein. Des Weiteren fördert die Gesellschaft die Weiterbildung von Eltern und MitarbeiterInnen durch Informationsveranstaltungen sowie durch pädagogische und kreative Fortbildungsangebote.