Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Erwerbsverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr/Bauherrin in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung, auch unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern/Erwerberinnen, Mietern/Mieterinnen, Pächtern/Pächterinnen, sonstigen Nutzungsberechtigten, Bewerbern/Bewerberinnen um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen über private und gewerbliche Immobilien, die Immobilien-Beratung jeglicher Art.