Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unterstützung und Beratung von Kunden bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Versicherungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Maßnahmen. Ausdrücklich ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz bedürfen.