Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben im Bereich der europäischen Integration, inkl. der zeitnahen, unentgeltlichen Veröffentlichung der Forschungsergebnisse; Vergabe von Forschungsaufträgen; Veranstaltungen von Seminaren, Konferenzen im Bereich der europäischen Integration; Veranstaltungen an Schulen und Hochschulen zur Vermittlung des Demokratieverständnisses; Kolloquien zur europäischen Integration unter Teilnahme von internationalen Wissenschaftlern und wissenschaftlichem Nachwuchs. Die wissenschaftliche Untersuchung der Bedeutung europäischer Integration für die Funktionsweise demokratischer Entscheidungsprozesse in der Bundesrepublik Deutschland. Bereitstellung und Verbreitung von objektiven Informationen über Entscheidungsprozesse innerhalb der Europäischen Union durch öffentliche Bildungsveranstaltungen und schriftliche Information an die Öffentlichkeit.