Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und Verwaltung von Grundbesitz aller Art im eigenen Namen; Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, werden nicht ausgeübt; der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen für Senioren, darüber hinaus mit besonders anspruchsvollen Angeboten und entsprechender Ausstattung - ggf. auch im Wege des Interimsmanagements oder im Rahmen einer Geschäftsbesorgung für Dritte.