Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Assistenz, Beratung und Unterstützung insbesondere von sozialen Einrichtungen, Firmen, Organisation, Unternehmen und Vereinen sowie Kirchengemeinden in der Allgemeinen Büroarbeit, Buchhaltung, Führung des Schriftverkehrs, bei der Lohnabrechnung, Personalverwaltung und der Ausübung der Geschäftsführung, u.a. bei der Jahreshaushaltsplanung, dem Zusammenwirken mit Betriebsräten und anderen Mitarbeitervertretungen