Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die BfFF Kulturprojekte gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 51 ff). Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Konzeption und Durchführung kultureller Veranstaltungen insbesondere in Form von Filmfestivals, Konzerten & anderen künstlerischen Darbietungen. Veranstaltung eines gewerkeübergreifenden Kreativwettbewerbs für Filmschaffende. Die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen zur beruflichen und künstlerischen Weiterbildung. Erarbeitung und Herausgabe von Informationsmaterial. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Redaktion und Distribution von Filmprogrammen.