Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Medien (physikalisch und digital), der Betrieb eines Medienverlags, das Künstlermanagement sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Der Gastronomiebetrieb, die Ausrichtung von Kulturveranstaltungen, die Erbringung von Consultingleistungen sowie der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie der Handel mit Immobilien.