Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Sie befasst sich insbesondere mit der Förderung von Strafgegangenen, ehemaligen Strafgefangenen oder von Haft bedrohten Straffälligen zur Vermeidung künftiger Straftaten. Ebenso fördert und unterstützt sie straffällige Jugendliche und Heranwachsende mit den Zielen der sozialen Eingliederung und straffreien Lebensführung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Unentgeltliche Beratung und Unterstützung des genannten Personenkreises; unentgeltliche Beratung und Hilfe bei Suchtproblemen; Durchführung von berufsfördernden Maßnahmen sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen; den Betrieb eigener oder selbst verwalteter Werkstätten zur sozialpädagogischen Betreuung und arbeitstherapeutischen Beschäftigung des genannten Personenkreises; den Betrieb eigener oder selbst verwalteter Wohnheime oder Wohnungen zur Unterbringung; Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII), sozial-integrative Gruppenarbeit (§ 13 SGB VIII), betreutes Jugendwohnen (§ 34 SGB VIII), betreutes Einzelwohnen (§ 41 SGB VIII); Berücksichtigung der besonderen Probleme von Migranten; die Bekämpfung von Vorurteilen in der Gesellschaft.